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Vorsorge
Vorkehrungen treffen
Auch wenn die Stunde unseres Ablebens in weiter Ferne zu liegen scheint, ist es sinnvoll, so früh wie möglich Vorkehrungen zu treffen. Denn nur so können unsere Lieben Abschied nehmen, wie wir es uns wünschen. Zu diesen Vorbereitungen gehört beispielsweise die Wahl des Friedhofes, des Grabes, der Bestattungsform und des Bestattungsinstitutes.
Bestattungs-VorsorgeHeute
Welche Leistungen das Angebot VorsorgeHeute umfasst
Mit VorsorgeHeute stellen Sie schon jetzt sicher, dass zum Zeitpunkt Ihrer Bestattung die notwendigen finanziellen Mittel verfügbar sind und die Art und Weise der Bestattung nach Ihren persönlichen Wünschen stattfindet.
Von einer Sterbegeldversicherung unterscheidet sich VorsorgeHeute dabei grundlegend: VorsorgeHeute ist keine Versicherung, sondern eine Form der Geldanlage. Somit steht im Leistungsfall durch die hinzugekommenen Zinsen eine größere Summe zur Verfügung, als eingezahlt wurde. Denn die Ihnen zugesagte Leistungssumme wird nicht mit Verwaltungskosten belastet.
Die bei Versicherungen übliche Wartezeit vor dem Leistungsanspruch entfällt. Zudem sichern Sie sich Zusatzleistungen, beispielsweise eine Auslandsrückholgarantie, eine kostenfreie Erstberatung zu Themen des Bestattungs-, Sozial- und Erbrechts sowie eine Bestattungsvorsorge-Card, die über die Art Ihrer Vorsorge informiert. Die Höhe der Einlage bestimmen Sie nach Ihren Wünschen und Vorstellungen im Rahmen unserer Angebote.
Mit einem VorsorgeHeute-Vertrag legen Sie Ihr Kapital in treue Hände
Denn VorsorgeHeute folgt dem Grundprinzip der größten Sicherheit.
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, die vom Bundesverband Deutsche Bestatter e.V. und dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. zur Absicherung der Gelder gegründet worden ist, legt diese mündelsicher und bestverzinslich an. Sie wahrt die Einlage somit vor Wertverlust. Da Ihr Kapital einem besonderen Zweck gewidmet ist, steht es noch unter einem weiteren Schutz: Dritten ist der Zugang zu Ihrem Kapital verwehrt. Sie selbst können den VorsorgeHeute-Vertrag jederzeit kündigen und erhalten Ihr Geld zurück.
Das Geld, das Sie bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG einlegen, ist also in mehrfacher Hinsicht gut geschützt. Genau wie Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Bestattungsform, zur Zeremonie sowie optional auch zur Grabpflege.
Vier VorsorgeHeute-Pakete und drei zusätzliche Leistungsangebote stehen Ihnen zur Wahl:
Wählen Sie einfach eins der vier VorsorgeHeute-Pakete aus und erstellen Sie Ihren ganz persönlichen Vertrags-Entwurf
Selbstverständlich können Sie auf Wunsch zusätzliche Details mit unserem Bestattungsunternehmen absprechen.
So haben Sie bereits heute für alles gesorgt und können ab sofort das Leben noch gelassener genießen.
Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die Wünsche die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, bei seiner dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden, und zwar nicht nur im Sinne seiner eigenen Selbstverwirklichung, sondern insbesondere auch, um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden und diese in einer Situation zu entlasten, bei der sie aufgrund des Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen.
Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Bei dieser Vorsorge wird, genau wie im akuten Fall, die dereinstige Bestattung durchgesprochen und in allen Einzelheiten festgelegt. Es kann geregelt werden :
- nach welcher religiösen Zugehörigkeit sich die Bestattung richten soll
- welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll
- auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll
- wie die Grabpflege geregelt werden soll
- wie die Trauerfeier gestaltet werden soll
- wie der Grabstein gestaltet werden soll
- wie die Finanzierung geregelt werden kann
Man gewinnt einen Überblick über den voraussichtlich entstehenden Kostenrahmen. Daraufhin kann überlegt werden, wie die Kosten gedeckt sind, gedeckt werden können oder was finanziell noch in die Wege geleitet werden muss.
Zur Regelung der Finanzierung bieten wir Ihnen als Partner der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG die Anlage eines Treuhandkontos an. Unser Unternehmen ist außerdem Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.. Wir bieten Ihnen auch über das Kuratorium den Abschluss einer günstigen Gruppensterbegeldversicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung an.
Sie möchten vorsorgen?
Um sicherzustellen, dass die dereinstige Bestattung wunschgemäß durchgeführt wird, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit unserem Unternehmen abzuschließen.
Mit diesem Vertrag treffen Sie die notwendige Vorsorge und sichern sich so am Besten eigenverantwortlich ab - sich selbst, dem Partner und der Familie zuliebe.
Um sicherzustellen, dass die dereinstige Bestattung wunschgemäß durchgeführt wird, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit unserem Unternehmen abzuschließen.
Mit diesem Vertrag treffen Sie die notwendige Vorsorge und sichern sich so am Besten eigenverantwortlich ab - sich selbst, dem Partner und der Familie zuliebe.
Diese Entscheidungen gehören zu einem selbstbestimmten Leben – und haben über den Tod hinaus Bestand. Ihren Angehörigen geben Sie mit der klaren Formulierung Ihrer Wünsche Halt und Orientierung in einer Zeit des Verlustes und der Trauer.
Diese Entscheidungen gehören zu einem selbstbestimmten Leben – und haben über den Tod hinaus Bestand. Ihren Angehörigen geben Sie mit der klaren Formulierung Ihrer Wünsche Halt und Orientierung in einer Zeit des Verlustes und der Trauer.
Beim Aufruf des Videos werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an den Betreiber des Videoportals gesendet. Daher ist es möglich, dass Zugriffe gespeichert und ausgewertet werden. Detaillierte Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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Wie wollen Sie bestattet werden?
Füllen Sie den unten stehenden Fragebogen aus und schicken ihn einfach ab. Sie erhalten von uns innerhalb weniger Tage eine komplett für Sie geschriebene Willenserklärung, unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche.
Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Hat der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen, gilt die sog. gesetzliche Erbfolge.
Erbrecht der Verwandten
Nach der gesetzlichen Erbfolge erben in erster Linie die Verwandten des Erblassers. Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet zunächst zwischen verschiedenen Ordnungen:
- Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers, z.B. Kinder, Enkel und Urenkel
- Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, z.B. Geschwister und Neffen/Nichten
- Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen, z.B. Onkel/Tanten und Vettern/Basen
- Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Nachkommen, z.B. Großonkel/Großtanten
- und fernere: Entferntere Voreltern des Erblassers und deren Nachkommen
Stiefkinder sind mit dem Erblasser nicht blutsverwandt und daher keine gesetzlichen Erben. Hingegen werden Adoptivkinder wie leibliche Abkömmlinge behandelt. Ein zum Zeitpunkt des Erbfalls lebender Verwandter höherer Ordnung schließt Verwandte niederer Ordnung aus, d.h. hat nur ein Kind, Enkel oder Urenkel den Erblasser überlebt, scheiden alle anderen Verwandten, die der 2. oder einer höheren Ordnung (z.B. Eltern, Geschwister, Großeltern) als gesetzliche Erben aus (sog. Repräsentationsprinzip). Erst wenn niemand aus der ersten Ordnung den Erblasser überlebt hat, erben die Verwandten zweiter Ordnung. Innerhalt einer Ordnung schließen die im Zeitpunkt des Erbfalls lebenden Verwandten des Erblassers (z.B. Kind des Erblassers) ihre eigenen Abkömmmlinge (z.B. Enkel des Erblassers) von der gesetzlichen Erbfolge aus.
Beispiel
Frau Klug hinterlässt ihren Sohn und dessen Tochter (=Enkelkind der Erblasserin). Es erbt nur der Sohn der Frau Klug.
Im Hinblick auf die Verteilung unter den Abkömmlingen gilt, dass nach Stämmen geerbt wird. Jeder Stamm erbt zu gleichen Teilen.
Beispiel
Inga Klug hinterlässt 2 Kinder. Norbert Klug und Hannelore Schön, geborene Klug. Hannelore Schön hat 2 Kinder (=Enkel der Frau Klug). Es erben nur Norbert Klug und Hannelore Schön. Die Kinder Schön erben nichts.
Ist in dem Beispiel Hannelore Schön bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls verstorben, dann treten an ihre Stelle ihre Kinder (=Enkel der Frau Klug). Nach dem Stammesprinzip erben sie nicht etwa zu je 1/3, sondern jeweils nur ¼.
Ab der 4. Ordnung gilt das sog. Gradualsystem. Ein Grad ist eine vermittelnde Geburt. Die grandmäßig am nächsten Verwandte Person erbt allein bzw. mit gradgleichen gemeinsam zu gleichen Teilen.
Erbrecht des Ehegatten
Neben den Verwandten hat der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht. Dessen Höhe hängt davon ab, in welchem Güterstand die Ehegatten lebten und von der Ordnung, der die überlebenden Verwandten des Erblasser angehören (§ 1931 Absatz 1 BGB). Neben Erben der 1. Ordnung erbt der überlebende Ehegatte ¼ , neben Verwandten der 2. Ordnung oder neben Großeltern ½ ; treffen in der dritten Ordnung neben Großeltern auch Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch den Anteil, der den Abkömmlingen zufallen würde. Hierzu kommt noch beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein weiteres ¼ als „pauschalisierter Zugewinnausgleich (Vorsicht: bei anderem Güterstand greifen andere Regeln ein, welche hier nicht dargestellt werden können). Sind weder Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erbt der überlebenden Ehegatte allein.
Beispiel
Frau Inga Klug hinterlässt 2 Kinder ( Norbert Klug und Hannelore Schön, geborene Klug) und ihren Ehemann, Hans Klug. Die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.Die Ehefrau F erhält ein ¼ und nochmals ¼ als „pauschalisierten Zugewinnausgleich". Die Kinder erhalten jeweils ¼<br />Sind keine Erben 1. Ordnung, sondern nur 2. Ordnung vorhanden (Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten), kommt es des öfteren zu ungewollten Ergebnissen. Der überlebende Ehegatte erbt nicht allein, sondern nur neben den Erben 2. Ordnung!
Beispiel
Frau Inga Klug hinterlässt ihren Ehemann, Hans Klug. Die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Außerdem leben noch Ihre Schwester Gertrud Wichtig. Herr Hans Klug erhält ½. Hierzu erhält er nochmals ¼ als „pauschalisierten Zugewinnausgleich". Frau Gertrud Wichtig erhält ¼ !
Gesetzliche Erbfolge bei Beteiligung anderer Nationalitäten oder Vermögen im Ausland
Diese Ausführungen gelten wohl gemerkt nur für rein deutsche Sachverhalte (deutsche Staatsangehörige + Nachlass in Deutschland belegen + deutscher Wohnsitz). Bei Erbfällen mit Auslandsbezug kann hingegen auch ausländischen Erbrecht eingreifen. In manchen Fällen (z.B. Südafrika) kommt es u.U. sogar zu einer "Nachlassspaltung", d.h. ein Teil des Vermögens wird nach deutschem und ein Teil nach ausländischem Recht vererbt. In solchen Fällen entstehen oft schwierige Konstellationen, die eine testamentarische Regelung erfordern.
Fazit
Um Überraschungen zu vermeiden sollte immer ein Testament errichtet werden. Bei größeren Vermögen (Erbschaftsteuer!) oder internationalen Sachverhalten sollte hierzu ein Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im (internationalen) Erbrecht und Erschaftsteuerrecht konsultiert werden.
Quelle: www.wf-kanzlei.de